finanzierungsberatung

Zurueck

 

Je nach Pflegestufe bezahlt die Pflegekasse eine unterschiedlich hohe finanzielle Leistung direkt an die Einrichtung, in der der hilfebedürftige Mensch zur Pflege untergebracht wurde. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Hilfen. Beispielsweise sind die Zahlung von Pflegewohngeld und die Kostenübernahme durch das örtliche Sozialamt unter bestimmten Umständen möglich.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern her.

 

Links dazu:

 

Rechtsanwalt Jörn Hauß

http://www.anwaelte-du.de